Untersuchungshaft Heilbronn

Sofern Sie sich nach Einleitung eines Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft befinden oder aber befürchten müssen, dass Untersuchungshaft gegen Sie angeordnet wird, bin ich als Fachanwalt für Strafrecht bereit und in der Lage Sie kompetent zu verteidigen.

Ab dem Zeitpunkt der Anordnung der Untersuchungshaft  gegen Sie oder sobald Sie bspw. untergebracht werden, besteht auch die Möglichkeit, dass ich als Ihr Pflichtverteidiger durch das Gericht beigeordnet werde.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit dem Antrag auf Erlass eines Haftbefehles, als auch die zuständigen Gerichte in Heilbronn mit dem Erlass eines solchen Haftbefehles schnell bei der Hand sind, ist es ungemein wichtig, dass Sie sofort Kontakt mit  mir aufnehmen.

Ggfs. kann dann gemeinsam verhindert werden, dass Sie in Untersuchungshaft müssen und aber zumindest erreicht werden, dass der Haftbefehl nicht vollzogen oder durch geeignete Auflagen außer Vollzug gesetzt wird.

Dies ist bereits aus psychologischen Gesichtspunkten enorm wichtig für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Sofern ein Beschuldigter sich nicht in Untersuchungshaft befindet, ist erfahrungsgemäß eine realistische und deutlich größere Chance gegeben, dass er nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens den Gerichtssaal als freie Person  verlässt.

Auch ist eine zwingend notwendige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Verteidiger auf freien Fuß selbst redend leichter zu durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund zögern Sie nicht und vereinbaren – gerne auch per E-Mail – einen Besprechungstermin über mein Sekretariat mit mir. Ich helfe Ihnen weiter.

 

Fachanwalt für Strafrecht, Felix Schmidt, Heilbronn